Mitarbeitende haben Rechte .... und auch Pflichten!
Mitarbeitende haben viele Rechte, die sie sich seit der industriellen Revolution, teilweise unter schwierigen Umständen, erkämpft haben. Ausgangspunkt vieler dieser Rechte waren meist unfaire, zum Teil unmenschliche Arbeitsbedingungen, die im Laufe der Zeit verbessert wurden.
Das Recht auf Arbeit zählt zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten. Es ist als Artikel 23 und 24 Teil der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, sowie als Artikel 6 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR, auch genannt UN-Sozialpakt) verankert. Das Recht auf Arbeit bedeutet die Möglichkeit eines jeden Menschen, seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen.
Mitarbeitende wissen in der Regel gut über Ihre Rechte Bescheid. In der heutigen Arbeitswelt kommt noch dazu, dass sie ihre Bedürfnisse zunehmend auch in den Vordergrund stellen, mit der Absicht der Arbeitgeber soll (muss) diese auch berücksichtigen.
Leider wird sehr oft dieser „Rechts-Anspruch“ im Arbeitsleben hervorgeholt, ohne dabei mitzudenken, dass Rechte erst eingefordert werden können, wenn die mit der Anstellung verbundenen Pflichten auch erfüllt werden.
Führungskräfte bzw. Personalverantwortliche werden immer wieder mit „das will ich haben, das steht mir zu, ….“ konfrontiert und haben oft das Gefühl, sie werden von Arbeitnehmenden schön langsam in „Geiselhaft“ genommen. Daher ist es wichtig bei Gesprächen zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden die Balance zwischen Rechten und Pflichten aufzuzeigen und abzustimmen – sowohl von Arbeitgeber- als auch von Arbeitnehmerseite, d. h. beide Parteien haben jeweils Rechte UND Pflichten.
„Pflichten zu haben und anderen verpflichtet zu sein ist kein Recht einer vormodernen Zeit. Und es ist mitnichten ein persönliches und gesellschaftliches Übel, nicht nur die eigenen Rechte einzufordern, sondern auch die Rechte anderer anzuerkennen, dass wir uns ihnen gegenüber angemessen verhalten. Dabei sind Pflichten keine Dinge, die man vor sich herträgt, sondern man trägt sie in sich als Teil einer Haltung: einer Haltung zu anderen Menschen und manchmal einer Institution, die Pflichten auferlegt, vor allem aber einer Haltung gegenüber sich selbst.“
(Richard David Precht, „Von der Pflicht: eine Betrachtung“, 2021, Wilhelm Goldmann Verlag, München)
Leider ist das Wort „Pflicht“ stark negativ besetzt, und verlangt immer etwas von uns Menschen. Es wird einerseits ein Appell an das eigene Pflichtbewusstsein gerichtet, der andererseits aber oft eine heftige Gegenreaktion auslöst – nach dem Prinzip: Druck erzeugt Gegendruck.
Tatsächlich aber ist die alles entscheidende Frage nicht das Auferlegen von Pflichten. Sondern es ist die Frage, welche Art Pflichten es sind, die ein Unternehmen an seine Mitarbeiter auferlegt und aus welchem Motiv heraus.
Ein faires und erfolgreiches Arbeitsverhältnis – sprich die rechtliche und vor Allem auch soziale Beziehung – zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer – wird dadurch erreicht, dass Leistung mit Gegenleistung im Einklang beider Parteien gelebt wird.
Die vorrangige Pflicht des Arbeitgebers ist die pünktliche Zahlung des Gehalts bzw. des Lohnes.
Der Arbeitnehmer ist im Gegenzug verpflichtet, die vertraglich vereinbarte und persönliche Arbeitsleistung zu erbringen. Dazu gibt es noch weitere Pflichten, die die Mitarbeitenden erfüllen müssen:
- Arbeitgeber dürfen von Ihren Mitarbeitenden erwarten, dass sie pünktlich zur Arbeit erscheinen bzw. in der vereinbarte (Arbeits-)Zeit ihre volle Leistung
- Leistung von Mehr- und Überstunden im vertraglichen Rahmen.
- Informations-, Auskunfts- Rechenschafts- und Herausgabepflicht, z. B. Führen von Arbeitsberichten, Reporten, Fahrtenbücher, ….
- Krankmeldung, d.h. sich unverzüglich krank zu melden und vom Arzt einen Nachweis, dass tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Erkrankung vorliegt, vorzulegen.
- Schutz des Arbeitgebereigentums: Mitarbeitende haben direkten Zugriff auf Geräte, Produkte und Einrichtungen des Arbeitgebers. Sie dürfen diese nicht beschädigen. Kommt es doch zu einem Schaden, haben sie ihre Führungskraft umgehend zu informieren.
- Was geheim ist, soll geheim bleiben. Der Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitenden verlangen, dass sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse für sich behalten, auch nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb.
- Das Gesetz verlangt vom Arbeitnehmern Loyalität und Treue. Mitarbeitende dürfen in der Branche des Arbeitgebers ausschließlich für diesen tätig werden (Wettbewerbsverbot).
- In der Gestaltung seiner Freizeit ist der Arbeitnehmer frei. Er kann daher grundsätzlich einer Nebentätigkeit nachgehen, vorausgesetzt diese verstößt nicht gegen das Wettbewerbsverbot
(Quelle: „Arbeitnehmerpflichten: 7 Dinge, die jeder Mitarbeiter beachten muss“ in: Handwerk Magazin, September 2019)
In wenigen Situationen haben Mitarbeiter auf ihren Arbeitgeber Rücksicht zu nehmen. Dazu zählen die folgenden Fälle:
- Der Arbeitgeber kann in engen Grenzen verlangen, dass sich die Freizeitgestaltung nicht auf die Arbeitsleistung auswirkt. (Extremsportarten)
- Mitarbeiter dürfen in ihrer Freizeit nicht grundlos das Ansehen ihres Arbeitgebers beschädigen. (z.B. negativen Kommentar in den sozialen Netzwerken posten)
Dem gegenüber stehen neben der bereits angeführten Pflicht des Arbeitgebers einer vertraglich festgehaltenen pünktlichen Bezahlung folgende Rechte der Arbeitnehmer, resp. Pflichten des Arbeitgebers:
- Recht auf Beschäftigung und Einsatz gemäß Arbeitsvertrag
- Entgeltfortzahlung während Urlaub und Arbeitsunfähigkeit
- Passende Zur-Verfügungstellung von Arbeitsmitteln, -geräten, -räumen und alle für den Arbeitsprozess notwendigen Informationen
- Anspruch auf Datenschutz
- Anspruch auf Erholungsurlaub
- Einhaltung der Arbeitsschutzbedingungen und Recht auf Pausen
- Gesetzlicher Kündigungsschutz bzw. sonstige rechtliche Grundlagen (Meldung bei Krankenkasse, ….)
- Recht auf Gleichberechtigung und Schutz vor Diskriminierung und Belästigung
- Einhaltung von Zusagen
Ein weiteres RECHT sollte außerdem noch für alle Seiten selbstverständlich sein:
Das Recht miteinander zu kommunizieren, gehört zu werden und offen sprechen zu dürfen!
Ein gutes Arbeitsverhältnis lebt von einer positiven Abhängigkeit!
- Das Unternehmen braucht motivierte Mitarbeitende, welche die Ziele und Visionen des Unternehmens mittragen, und dafür ihre Arbeitskraft und ihren Geist voll einsetzen.
- Der Mitarbeitende braucht einen Arbeitgeber, der pünktlich zahlt, der die Leistung des Mitarbeitenden anerkannt und der Menschen im Mitarbeiter respektiert und schätzt!
Diese Einstellung und eine, für beide Seiten verständlich kommunizierte Erwartungshaltung, sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
In einer auf WERTSCHÄTZUNG und VERTRAUEN gelebten Unternehmenskultur wird dieses Zusammenarbeiten mit WERTSTEIGERUNG und ERFOLG belohnt!
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